Wärmedämmumg - über Sinn und Unsinn
4. Müssen oder nicht müssen

Muss ich nach dem Gesetz bei Umbauten meines Hauses überhaupt zusätzlich dämmen?


Nun, fast alle sagen „ja“, die Handwerker, die „Energiesparprofis“ und auch manche Energieberater. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt das genau.

Aber, im Grunde musst du gar nix.

Niemand kann dich zwingen diesem Quatsch zu folgen.

(siehe links § 25)

Das heißt klipp und klar - wenn es der ganze Aufwand sich nicht nach 10 Jahren rechnet braucht man es nicht zu machen - und es rechnet sich definitiv nicht.

Aber, man kann Dämmmaßnahmen durchführen mit geringem Aufwand und vergleichsweise geringen Kosten. Zusätzliche Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn das Dach neu gedeckt werden muss evt. zusätzlich dämmen, oder Kellerdecke dämmen. Viele Sachen kann man selbst machen für relativ geringen finanziellen Mitteln - das rechnet sich dann eher.


Link zur
Energieeinsparverordnung_2009: (beachte §25)

Ab April 2014 gilt die neue Version
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/index.htm
auch hier § 25 beachten


Nach der bisheriger Rechtsprechnung zu Sanierungsbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften kann von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen nur gesprochen werden, wenn der maximale Zeitraum bei etwa 10 Jahren liegt. (KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1996, 24 W 7880/95) Bei modernisierenden Instandsetzungen haben verschiedene Obergerichte ebenfalls einen ca. 10-jährigen Amortisationszeitraum für angemessen gehalten.

weiterlesen - 5. So wie man es nicht vermutet