4. Müssen
oder nicht müssen
Muss ich nach dem Gesetz bei Umbauten meines Hauses
überhaupt zusätzlich dämmen?
Nun, fast alle sagen „ja“, die Handwerker, die
„Energiesparprofis“ und auch manche Energieberater. Die
EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt das genau.
Aber, im
Grunde musst du gar nix.
Niemand kann dich zwingen diesem Quatsch zu folgen.
(siehe links § 25)
Das
heißt klipp und klar - wenn es der ganze Aufwand sich nicht
nach 10 Jahren rechnet braucht man es nicht zu machen - und
es rechnet sich definitiv nicht.
Aber, man kann Dämmmaßnahmen durchführen mit geringem
Aufwand und vergleichsweise geringen Kosten. Zusätzliche
Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn das Dach neu
gedeckt werden muss evt. zusätzlich dämmen, oder
Kellerdecke dämmen. Viele Sachen kann man selbst machen für
relativ geringen finanziellen Mitteln - das rechnet sich
dann eher.
Link zur Energieeinsparverordnung_2009:
(beachte §25)
Ab April 2014 gilt die neue Version
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/index.htm
auch hier § 25 beachten
Nach der bisheriger Rechtsprechnung zu
Sanierungsbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften
kann von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der
Mehraufwendungen nur gesprochen werden, wenn der maximale
Zeitraum bei etwa 10 Jahren liegt. (KG Berlin, Beschluss
vom 02.02.1996, 24 W 7880/95) Bei modernisierenden
Instandsetzungen haben verschiedene Obergerichte ebenfalls
einen ca. 10-jährigen Amortisationszeitraum für angemessen
gehalten.
weiterlesen - 5.
So wie man es nicht vermutet